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Bei seiner Inspektionsreise zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Durchsetzung der Handtuch­besitzverordnung im bekannten und ungekannten Universum besuchte der Hohe Repräsentant der Schutztruppen der Anhalter, seine Eminenz Vogoϑrix qondroλϕriek Hanτuχκlau, die freie Stadt Leipzig. Bei einer Versammlung zum Tag des Handtuchs sprach er zur versammelten Menge, er überzeugte sich von der ordnungsgemäßen Qualität der besetzten Handtücher[1] und das überwiegend ordnungsgemäße Besitzen[2] der Handtücher. Enttäuscht äußerte er sich über die geringe Zahl der konfizierten Handtücher[3], er bemängelte die bedrückend niedrige Teilnahme an der Mei(nhandtuch)Demonstration[4] und das Vernachlässigen der Handtuch­dokumentationspflicht[5] in diesem Teil der Galaxie.

Foto: Team WissensSpuren

[1] Grundlage der Prüfung ist die Handtuchqualitätssicherungsverordnung, die Mindeststandards für die Länge und Abriebfestigkeit von Handtüchern mit Zulassung im intergalaktischen Anhalterwesen vorschreibt.

[2] Nach §4.2 der Qualitätshandtuchbenutzungsverordnung müssen Handtücher zur gleichmäßigen Abnutzung jederzeit auf mindestens 42% ihrer Fläche mit einer Auflagekraft von höchstens 0,42% des Reibungsabnutzungskoeffizienten der jeweils verwendeten Fasern besessen werden.

[3] Unsachgemäß besessene Handtücher werden konfiziert, in der Apsis des Sitzungssaal des Handtuchdokumentations­zentrums ausgestellt und meistbietend versteigert. Aus den Erlösen werden die Gehälter der Beamten zur Durchsetzung des Qualitätshandtuchbenutzungsverordnung beglichen.

[4] Die Länge der Handtuchschlange reichte nicht einmal vom Sitzungssaal bis zur INSPIRATA.

[5] Zur Unterstützung der Durchsetzung der Handtuchqualitätssicherungsverordnung und der Qualitätshandtuch­benutzungsverordnung müssen jeweils zwei Belegexemplare aus jeder Produktionslinie von Handtüchern beim Handtuchdokumentationszentrums zur Qualitätsprüfung und Dokumentation eingereicht werden.